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  • Jahreshauptversammlung

    Die Jahreshauptversammlung muss einmal im Jahr stattfinden. An der Jahreshauptversammlung nehmen Personen teil, die zu den Aktionären eines Unternehmens gehören.
    Für die Aktionäre existieren bestimmte Gesetze. Man kann darüber in den Paragraphen 118 - 147 nachlesen.
    Es muss die Rechtsgrundlage beachtet werden.

    Beteiligung an wichtigen Entscheidungen

    Die Jahreshauptversammlung hat für die Aktionäre eine große Bedeutung. Sie beteiligen sich an den wichtigen Entscheidungen. In der Jahreshauptversammlung werden die Mitglieder des Aufsichtsrats gewählt, es geht hier auch um Dividente. Der Vorstand und der Aufsichtsrat werden entlastet. Es wird ein Abschlussprüfer gewählt.
    Die Mehrheit der abgegebenen Stimmen entscheidet über die Beschlüsse der Jahreshauptversammlung. Aber es gibt auch besondere Entscheidungen, die mit Kapitalmaßnahmen und anderem verbunden sind.
    Ein Aktionär hat ein Stimmrecht. Und er wird nach seinen Aktienbeträgen "viel oder wenig zu sagen haben". Man weiß ja, dass es auch Großaktionäre gibt. Diese Personen haben einen großen Einfluss auf den Verlauf der Jahreshauptversammlung. Natürlich beteiligen sich an der Versammlung auch Aktionäre mit einer geringen Zahl von Aktien.
    Manchmal entsteht die Situation, dass eine Person, die zu den Aktionären gehört, verhindert ist, an der Jahreshauptversammlung teilzunehmen. Das ist kein großes Problem, denn man kann sich vertreten lassen, aber es sollte dabei der Vertretung eine Vollmacht erteilt werden.
    Man nennt die Hauptversammlung als ein Willensbildungsorgan einer Gesellschaft. In der Hauptversammlung haben die Aktionäre bestimmte Rechte.
    Was interesssant ist, die Aktionäre dürfen Informationen über die Gesellschaft, über ihre Arbeit verlangen. Die Auskunft gibt dann der Vorstand in der Jahreshauptversammlung.

    Der Landkreis

    Beim Landkreistag sieht es so aus.
    In der Satzung des Landkreistages steht es, dass ein gesetzlicher Vertreter für die Hauptversammlung von jedem Mitglied entsendet wird.
    Zu den Aufgaben solcher Jahreshauptversammlung gehören zum Beispiel folgende Punkte:
    Grundsätze und Ziele der Arbeit des Landkreistages festzulegen.
    Man sollte die Satzung beschließen, auch über die eventuellen Änderungen entscheiden.
    Es wird der Vorsitzende gewählt und auch sein Stellvertreter.