Konzern ist ein Begriff für eine Unternehmensstruktur. Es ist keine eigene Rechtsform, meistens handelt es sich aber um eine Aktiengesellschaft. In einem Konzern sind mehrere Unternehmen miteinander verbunden.
Diese Unternehmensstruktur hat oft haftungsrechtliche - und steuerliche Gründe, aber auch andere Gründe sind denkbar. Viele Konzerne operieren weltweit, oft sind die rechtlichen Voraussetzungen dort andere. Es gibt Konzernkonglomerate (laterale Konzerne), die meist nicht geschäftlich miteinander verbunden sind, aber einem Management unterstehen. Genauso gibt es vertikale Konzerne, die wie eine Hierarchie aufgebaut sind. Auch horizontale Konzerne die gleichberechtigt nebeneinander bestehen sind möglich.
Gleichordnungskonzerne
Die Unternehmen in einem solchen Konzern sind gleichberechtigt. Hier ist keine übergeordnete Leitung vorhanden.
Oft besteht hier auch eine Haftungsgemeinschaft.
Unterordnungskonzerne
Dies ist die häufigste Konzernstruktur. Die Leitung obliegt meistens einem Unternehmen ( Mutterunternehmen) .
Die darunter gegliederten einzelnen Unternehmen ( Tochterunternehmen ), auch mit unterschiedlichen Rechtsformen , sind abhängige Einzelunternehmen. Meist existieren klare Verträge, welche die beherschende Stellung des Mutterunternehmens regeln. Gewinnabführungsverträge, Leitungsverträge, auch in der Haftung können Patronatserklärungen oder Bürgschaften für den Tochterkonzern gegeben werden, damit dieser bestimmte Handelsgeschäfte abwickeln kann.
Holding
Ein typisches Merkmal für einen Konzern sind Holding- Unternehmen. Die Holding hält meist Anteile an den einzelnen Tochterunternehmen. Neben der Frage der Haftung hat die Holding vorallem den Zweck sich steuerlichen Nutzen zu verschaffen. Durch eine Holding lassen sich auch Beteiligungen an Unternehmen umsetzen, welche sonst kartellrechtlich schwieriger wären. Auch bestehen von den einzelnen Unternehmen zur Holding häufig Gewinnabführungsverträge, was diese die steuerlichen Möglichkeiten vorteilhaft ausnutzen lässt, auch wird dies vom deutschen Außengesetz anerkannt. Unternehmen können dadurch Gewinne in Ländern mit steuerlich günstigeren Abgaben transferieren.
Haftung
Besteht ein Abhängigkeitsverhältnis zu den einzelnen Unternehmen besteht meist auch eine Haftung, da das Unternehmen durch Weisung handelt und nicht als eigenständiges Unternehmen zu betrachten ist.