Zerobonds
Zerobonds tragen ihre Bezeichnung durch ihre Eigenschaft keine Zinserträge auszuzahlen. Aus diesem Grund bezeichnet man diese auch als Nullkuponanleihen. Natürlich werfen diese Anlagen dennoch Erträge ab. Diese befinden sich doch versteckt in der Differenz zwischen Rückzahlungssummen und Ausgabewert. Zerobonds sind dennoch für eine Vielzahl von Anlegern eine attraktive Anlageform.
Das Riskogeschäft Beachtenswert ist in diesem Zusammenhang vor allem die Unterscheidung von Nominal- und Kurswert. Legt das depotführende Kreditinstitut beispielsweise den Nominalwert für die Gebührenberechnung zugrunde, fallen vermeintlich zum eigentlichen Kurswert verhältnismäßig hohe Gebühren an. Dies ist natürlich nur dann der Fall, wenn der Kurswert über dem Nominalwert liegt. Risikobehaftet sind demzufolge vornehmlich Zinsänderungen. Diese können sowohl einen Gewinn, als auch einen Verlust aufweisen. Dies ist besonders bei langfristig angelegten Zerobonds zu beachten. Besonders wichtig ist auch die Tatsache, dass Nullkuponanleihen wie herkömmliche Aktienpapiere der Abgeltungssteuer unterliegen. Diese muss in die Ertrags- beziehungsweise Verlustrechnung mit einbezogen werden.
Vorzüge der ZerobondsVorteilhaft an einem Zerobond ist besonders die Versteuerung. Die Einnahmen aus den Zinsen müssen hierbei erst im Jahr des Zuflusses versteuert werden. Bis Ende des Jahres 2008 sah man eine Besteuerung zunächst in dem Jahr vor, in welchem ein vorzeitiger Verkauf des Papiers stattfand. Werden die Nullkuponanleihen am Ende der vertraglich festgelegten Laufzeit ausgelöst, wird die Differenz zwischen Rückzahlungs- und Ausgabebetrag als Berechnungsgrundlagen verwendet. In letzterem Fall sind dann die entstehenden Einnahmen als Kapitalertrag zu versteuern. Wird der Zerobond nun vor dem eigentlichen Ende der Laufzeit ausgezahlt, gilt die besitzzeitanteilige Emissionsrendite als Grundlage. Ebenso zu verwenden ist hierfür die Marktrendite.
Die Emissionsrendite Die Regelung der Emissionsrendite besagt, dass Einnahmen nur dann hiernach zu versteuern sind, wenn diese der Emissionsrendite entsprechen, welche auf die reale Besitzzeit entfallen. Unter der Emissionsrendite versteht man auch die festgesetzte Rendite, welche bei der Ausgabe des Zerobonds vertraglich zugesichert wird. Diese kann dann bei der Einlösung auch sicher erzielt werden. Zu beachten ist an dieser Stelle jedoch, dass die Emissionsrendite nur angesetzt werden kann, wenn der Anleger diese dem Finanzamt auch nachweisen kann. Bei der eigentlichen Ansetzung werden eventuelle Kursschwankungen in der Regel nicht berücksichtigt. Diese können sich etwa durch Zinsveränderungen bemerkbar machen.
Berechnungsgrundlage der Rendite Der obere Abschnitt zeigt auf, dass eine Berechnung der Emissionsrendite sehr kompliziert ausfallen kann. Hierfür ist nun jedoch auch eine andere Regelung getroffen worden. So ist es möglich, als Berechnungsgrundlage auch die Veräußerungs- und die Anschaffungsentgelte gegenüber zu stellen. Die sich hieraus ergebene Differenz ergibt die letztendliche Rendite. Hierbei werden nun auch Kursschwankungen, welche eigentlich nicht zu den Kapitaleinkünften gehören berücksichtigt. Durch die hierdurch einfließende Marktrendite können somit ebenso Kursverluste berücksichtigt werden.