Das Abschließen einer privaten Altersvorsorge wird immer notwendiger, um der Altersarmut zu entgehen und einen gewissen Lebensstandard gewährleisten zu können. Nach der Erwerbstätigkeit kann sich der Rentner zwischen zwei Varianten entscheiden. So hat man die Möglichkeit die Rente einmalig ausbezahlt zu bekommen oder als private monatliche Rente. Die private Altersvorsorge ist freiwillig und nicht gesetzlich verpflichtend.
Mittlerweile entwickelt sich immer mehr ein Trend zur Vorsorge. Viele Jungen schließen schon heute vorsorglich eine private Vorsorge ab, um in Zukunft gesichert zu sein. Je früher mit der privaten Altersvorsorge begonnen wird, umso niedriger sind die monatlichen Beiträge. Die Zukunftsaussichten mit ausschließlich einer staatlichen Rente den Lebensunterhalt zu bestreiten wollen, sind mittlerweile reine Utopie.
Um im Alter nicht in Armut leben zu müssen, ist die private Altersvorsorge ein Muss. Die Höhe der staatlichen Rente wird kaum die Grundversorgung abdecken und wird auch sehr stark besteuert. Die private Altersvorsorge dient vor allem dazu, die Rentenlücke zu schließen und im Rentenalter einen entsprechenden Lebensstandard halten zu können. Das private Sparen soll ein Leben im Alter ohne Einschränkungen garantieren. Grundsätzlich kann zwischen zwei Möglichkeiten unterschieden werden: geförderte private Altersvorsorgen und Altersvorsorgen, die nicht gefördert werden. Gefördert werden die privaten Altersvorsorgen vom Staat. Hier handelt es sich um die sogenannte Riester Rente und Rüruprente. Die Riesterrente ist für Arbeitnehmer. Diese profitieren von Sonderausgabenabzugsmöglichkeiten und staatlichen Zulagen.
Für Selbstständige ist die Rüruprente gedachte. Bei den nicht geförderten Altersvorsorgen handelt es sich um Kapitallebensversicherungen und private Rentenversicherungen. Die geförderten Altersvorsorgen erhalten vom Staat Zuschüsse und Steuervorteile. Eine weitere Versorgung bietet sich durch die betriebliche Altersvorsorge. Diese wird durch die Arbeitgeber ganz oder teilweise finanziert. Die Altersvorsorge bietet weitere Vorteile. Je nachdem, was vertraglich geregelt wurde, profitieren auch die Hinterbliebenen und Kinder von der Vorsorge. So kann der Beitragszahler, zum Beispiel bei Berufsunfähigkeit wegen Invalidität oder bei Todesfall, ebenso wie die Hinterbliebenen von der Altersvorsorge profitieren.