Die Kfz Versicherung gibt es nicht, denn ein Fahrzeug kann gegen verschiedene Umstände versichert werden. Die wichtigsten Kfz Versicherungen sind die Kfz-Haftpflichtversicherung und die Kaskoversicherung. Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben, Kaskoversicherungen sind freiwillige Zusatzversicherungen. Je nachdem ob eine Zusatzversicherung gewählt wird oder nicht, variiert auch der Umfang des Versicherungsschutzes.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung
Für jedes Fahrzeug, dass für den Straßenverkehr in Deutschland zugelassen werden soll, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Schäden, die anderen Verkehrsteilnehmern durch das eigene Fahrzeug entstehen, werden von der Kfz-Haftpflicht abgedeckt. Die Versicherung umfasst Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Wird also beispielsweise bei einem selbst verschuldeten Unfall das andere Auto beschädigt und der Fahrer verletzt, kommt die Versicherung für die Reparatur des Fahrzeugs und die Behandlungskosten der verletzten Person auf. Die Mindestdeckungssummen für die Schäden sind gesetzlich festgelegt.
Die Kaskoversicherung
Bei der Kaskoversicherung unterscheidet man Teil- und Vollkaskoversicherung. Beides sind freiwillige Versicherungen, die zusätzlich zur vorgeschriebenen Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden können. Während die Kfz-Haftpflicht nur Schäden Dritter abdeckt, kann man mit einer Kaskoversicherung auch das eigene Auto absichern.
Die Teilkaskoversicherung deckt Schäden ab, die durch höhere Gewalt entstehen. Das sind unter anderem Schäden durch Marderbisse, Glasbruch oder Feuer, aber auch bei einem Diebstahl oder Raub des Fahrzeugs zahlt die Versicherung. Außerdem ist das Fahrzeug bei Unfällen mit Wild und Unwetterschäden versichert.
Die Vollkaskoversicherung schließt alle Leistungen der Teilkaskoversicherung ein und rundet den Versicherungsschutz durch weitere Leistungen ab. Die Versicherung zahlt auch bei Vandalismus, also mutwilligen Beschädigungen am Fahrzeug. Außerdem kommt sie für Schäden am eigenen Fahrzeug auf, die durch Unfälle entstehen. Eine Vollkaskoversicherung zahlt also auch bei einem selbst verschuldeten Unfall die Reparatur des eigenen Autos.