Eigenheimrente oder Wohn Riester:
Die neue Alternative, mit deren Hilfe man aus einem Riester-Vertrag in ein Eigenheim investieren kann, wird offiziell als "Eigenheimrente" bezeichnet. Im Volksmund und Medien wird jedoch die Bezeichnung "Wohn-Riester" verwendet. Durch die neuen Zuschüsse und Steuernachlässe haben vielen Familien die Möglichkeit den Traum von den eigenen vier Wänden zu verwirklichen - jedoch zu recht engen Bedingungen: Staatlich wird ausschließlich die Rückzahlung eines Darlehens subventioniert, mit dem der Kunde selbst verwendeten Wohnraum kauft. Darüber hinaus muss die Immobilie nach 2007 gekauft oder gefertigt worden sein. Personen, die Förderung bekommen wollen, müssen einen Riester-zertifizierten Immobilienkredit aufnehmen und jährlich 4 % seines Bruttoeinkommens zur Rückzahlung verwenden. Darüber hinaus müssen sie die Wohnung oder das Haus als Hauptwohnsitz verwenden. Zudem sind auch Anteile an einer Baugenossenschaft und der Kauf eines lebenslangen Wohnrechts förderfähig. In allen Fällen muss sich die Immobilie in Deutschland befinden.
Kindergeld:
Durch das Kindergeld wird vor allem für das Kind eine bestimmte Grundversorgung gewährleistet. Es geht hierbei jedoch nicht um eine Sozialleistung, sondern um eine steuerliche Ausgleichszahlung. Die Auszahlung des Kindergeldes erfolgt einkommensunabhängig. Es wird nach der Zahl der Kinder klassifiziert. Die Summe beträgt für das erste und zweite Kind 164 Euro pro Monat, für das dritte Kind 170 Euro pro Monat, für das vierte und jedes weitere Kind 195 Euro pro Monat. Kindergeld erhalten in der Regel alle Kinder bis zum 18. Lebensjahr, Kinder, die sich in Ausbildung befinden, bis zum 25. Lebensjahr arbeitslose Kinder bis zum 21. Lebensjahr.Das Kindergeld sollte man auf alle Fälle immer schriftlich beantragen. Die Vordrucke für seinen Antrag erhält man bei der zuständigen Familienkasse. Das Kindergeld wird meistens durch die Familienkassen bei den Agenturen für Arbeit ausgezahlt. Über grundlegende Veränderungen der Verhältnisse des Kindes oder der eigenen Verhältnisse sollte die Familienkasse informiert werden. Zu grundlegenden Veränderungen gehören beispielweise die Aufnahme eines Berufs, der Übergang des Sorgerechtes auf den anderen Elternteil im Scheidungsfall, der Umzug ins Ausland eines der beiden Elternteile, der Umzug des Kindes ins Ausland oder der Auszug des Kindes aus dem elterlichen Haushalt.
KfW Förderungen:
Es gibt verschiedene KfW-Förderungen-Modelle, die in Anspruch genommen werden können. Es besteht die Möglichkeit mit dem Geld sein eigenes Haus zu bauen, ökologische Bauweisen zu fördern, ein vorhandenes Haus zu modernisieren oder unterschiedliche erneuerbare Energiemaßnahmen, beispielweise Photovoltaik- Anlagen, mit diesem Programm zu fördern. Die Vorteile der KfW-Förderungen liegt in den niedrigen Zinsen. Der Zinssatz wird in der Regel für 5, 10 oder 15 Jahre festgeschrieben. Die Laufzeit beträgt höchstens 35 Jahre.