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  • KFZ Versicherung: Tarifwechsel leicht gemacht

    In der Regel ist man als Versicherungsnehmer auch im Rahmen seiner KFZ Versicherung an gewisse Laufzeiten gebunden. Bei einem kostenlosen und unverbindlichem Tarif-Check im Internet kann man trotzdem regelmäßig die Angebote prüfen. So lassen sich bei einem Wechsel einfach Kosten einsparen und oftmals besteht sogar das Recht zur außerordentlichen Kündigung der bestehenden Police. Wir haben ein paar Tipps für Sie zusammengestellt.

    Tarife vergleichen und Geld sparen

    Vergleicht man die Tarife aktueller Angebote zur KFZ Versicherung bei www.preisvergleich.de, dann kann man mit einigen individuellen Angaben zum Fahrzeug-Typ und Hersteller, zur Finanzierung sowie dem Wert des Fahrzeuges unverbindlich ausrechnen lassen, welche Versicherungsanbieter die preiswertesten Policen in diesem Bereich anbieten. Besonders günstig werden KFZ Versicherungen unter Anrechnung gewisser Boni-Stufen und zusätzlicher Rabatte. Ein Wechsel kann regulär immer zum Ablauf der Mindestlaufzeit eines Vertrages angestrebt werden, doch außerdem gibt es einige Sonderfälle, in denen jeder Versicherungsnehmer ein Recht auf Sonderkündigung nutzen und frühzeitig zu einem günstigeren Anbieter wechseln kann.

    Rechte zur Sonderkündigung der KFZ Versicherung

    Erhöht ein Anbieter die monatlichen Beiträge für die KFZ Versicherung, dann lohnt sich auf jeden Fall ein Preisvergleich und jeder Versicherungsnehmer kann von seinem Recht zur außerordentlichen Kündigung Gebrauch machen. Preiserhöhungen müssen immer im Voraus und schriftlich mitgeteilt werden, damit diese wirksam werden. Innerhalb eines Monats hat man nach solchen einseitig erklärten Änderungen der bisherigen Vertragsbedingungen die Möglichkeit, ebenfalls schriftlich die Police vor Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu beenden. Nutzt man diese Möglichkeit nicht innerhalb der gesetzlich anberaumten Frist, dann erlischt das Recht zur Sonderkündigung automatisch.

    Bei einem Wechsel des Fahrzeugs, wenn Sie zum Beispiel Ihren alten Wagen verkaufen oder einen neuen Leasing-Vertrag über ein aktuelleres Modell abschließen, dann muss der neue Wagen nicht automatisch in den bisherigen Versicherungsvertrag übernommen werden. Statt dessen kann man bei einem Tarif-Vergleich im Vorfeld prüfen, ob sich nicht für das neue Auto auch eine günstigere KFZ-Versicherung findet. Die alte Police kann man dann außerordentlich schriftlich kündigen und den neuen Vertrag abschließen. Meldet man den alten Wagen ab, dann erlischt die bisherige Versicherung sogar automatisch.

    Geschieht mit dem betreffenden Fahrzeug ein Unfall und der entstandene Schaden wird über die zuständige KFZ Versicherung abgewickelt, dann besteht ebenfalls innerhalb einer Frist von einem Monat das Recht, die Versicherung außerordentlich zu kündigen. Dieses Recht gilt allerdings für beide Parteien, sodass auch der bisherige Versicherungsanbieter selbst dazu berechtigt ist, von dem gemeinsamen Vertrag zurück zu treten.

    Preisvergleich: Günstige KFZ Versicherung

    Tritt keine dieser Sonderregelungen in Kraft, dann bleibt bloß die reguläre Kündigung zum Stichtag. Das ist in den meisten Fällen stets der 30.11. eines jeden Jahres, es sei denn, man hat bei Abschluss der Versicherung eine andere Laufzeit vereinbart.