• Home
  • Aktien
  • Anlagen
  • Ruhuna klärt auf
  • Lifestyle
  • Börsenradar
  • Erbschaftssteuer einsparen
  • Immobilien werden immer teurer
  • Zusatzversicherung
  • Berufshaftpflichtversicherung
  • Zahnversicherung
  • Krankenhauszusatzversicherung
  • Sterbegeldversicherungen
  • Studium der Elektromechanik
  • private Altersvorsorge
  • Büromöbelbedarf
  • Arbeitsrecht
  • Das deutsche Wirtschaftssystem
  • Smava Privatkredit
  • Zahnzusatzversicherung
  • Haftpflichtversicherung
  • LKW-Versicherung
  • KFZ Versicherungsvergleich
  • Wohngebäudeversicherung – jetzt absichern
  • Immobilienfinanzierung
  • Systemhaus
  • Immobilienhandel
  • Hedgefonds
  • Schufa
  • Finanzkrise an Börse
  • Umschuldung
  • Baufinanzierung
  • Förderungen und Zuschüsse
  • Kreditkarte
    • Charge-Kreditkarte
    • Debit-Card
    • Prepaid-Kreditkarte
    • Goldene Kreditkarten
  • Private Krankenversicherung
  • PKV Preisvergleich
  • Pflegezusatzversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Brillenzusatzversicherung
  • Oldtimerversicherung
  • Elchtest
  • Deckung der KfZ Versicherung
  • Online Kredite
  • Kredit für Selbständige
  • Krankenversicherung für Selbständige
  • Unternehmensberatung
  • Baugeld
  • Märkte
  • Kühlschränke
  • Coaching
  • KFZ Versicherung
  • Paletten
  • Markenanmeldung
  • Privatkredit für Notfälle


  • Wie melde ich eine Marke an?

    Wer vor hat seine eigene Marke zu erstellen und anzumelden, der muss einiges beachten. Als erstes sollte man natürlich erst einmal recherchieren und herausfinden, ob es die gewünschte Marke noch nicht gibt. Dies kann man auch über eine Markenanmeldung Beratung machen. Ist dies dann einmal sichergestellt, kann man loslegen mit dem anmelden der Marke.

    Die Grundlagen der Markenanmeldung

    Das Amt welches für Markenanmeldung in Deutschland zuständig ist, ist das Deutsche Patent- und Markenamt, kurz DPMA genannt. Bei diesen Amt werden alle Marken, welche es in Deutschland gibt, angemeldet. Die Mindestgebühr für das anmelden einer Marke beträgt 300 Euro.

    Man sollte sicherstellen, dass die anzumeldende Marke keinen
    Verwechslungswert mit einer schon vorhandenen Marke besitzt, oder das die Marke welche man anmelden möchte, nicht schon früher mal als Marke existent war. Außerdem sollte man sicherstellen, dass die Marke einen
    Aussagekräftigen Charakter hat. Hat man dies einmal sichergestellt, kann man seine Marke anmelden. Bei der Anmeldung der Marke bei dem DPMA muss man
    neben dem Markennamen auch die Waren und Dienstleistungen, welche in Verbindung mit dem Markennamen stehen, angeben. Durch eine Markenanmeldung Beratung kann man hier auf Nummer sicher gehen. Das DPMA entscheidet dann in welche der 3 Kategorien der Markenname fällt, und bestimmt somit die Kosten, welche für das Anmelden des Markennamen zu entrichten sind. Hier ist es natürlich von Vorteil, sich eine Markenanmeldung Beratung geben zu lassen, da bei dieser der Berater einem sagen kann, wie viel die Anmeldung des Markennamen kosten wird.

    Was kommt nach der Anmeldung

    Wenn der Markenname einmal angemeldet ist, kann man loslegen seinen eigenen Markennamen zu benutzen. Die Anmeldung der Marke hält zuerst einmal für 10 Jahre. Wenn man die Marke dann noch verlängern möchte um weitere 10 Jahre, muss man dafür wieder bezahlen.

    Der Hauptvorteil der Anmeldung einer Marke liegt natürlich darin, dass man bei einer Verletzung der eigenen Marke Schadensersatz einklagen kann und somit sicherstellen kann, dass die eigene Marke nicht fälschlich benutztwird. Mehr Infos in diesem Bereich kann man natürlich noch bei der Markenanmeldung Beratung bekommen, wo man von einem Fachmann beraten wird.