• Home
  • Aktien
  • Anlagen
  • Ruhuna klärt auf
  • Lifestyle
  • Börsenradar
  • Das deutsche Wirtschaftssystem
  • Smava Privatkredit
  • Zahnzusatzversicherung
  • LKW-Versicherung
  • KFZ Versicherungsvergleich
  • Wohngebäudeversicherung – jetzt absichern
  • Immobilienfinanzierung
  • Systemhaus
  • Immobilienhandel
  • Hedgefonds
  • Schufa
  • Finanzkrise an Börse
  • Umschuldung
  • Baufinanzierung
  • Förderungen und Zuschüsse
  • Kreditkarte
    • Charge-Kreditkarte
    • Debit-Card
    • Prepaid-Kreditkarte
  • Private Krankenversicherung
  • PKV Preisvergleich
  • Pflegezusatzversicherung
  • Krankentagegeldversicherung
  • Brillenzusatzversicherung
  • Oldtimerversicherung
  • Elchtest
  • Deckung der KfZ Versicherung


  • Grundsätzliches zur Oldtimerversicherung

    Jeder Autoliebhaber träumt von einem Oldtimer. Wenn man einen besitzt darf man sich glücklich schätzen. Aber nicht nur die Pflege ist wichtig für dieses Fahrzeug sondern auch die richtige Oldtimerversicherung.

    Allein der Kauf eines Oldtimers kann Unsummen verschlingen. Dazu kommen die Kosten für eine eventuelle Restauration. Dieses investierte Geld sollte bestmöglich abgesichert werden. Die wichtigste Voraussetzung für eine Oldtimerversicherung ist der geschätzte Marktwert. Denn dieser entscheidet im Fall eines Schadens über die Höchstentschädigungssumme. Die jährliche Schätzung des Marktwertes durch einen Experten ist unabdingbar, denn schließlich kann ein solches Fahrzeug jährlich im Wert steigen. Dies hat zur Folge, dass eine jährliche Anpassung der Oldtimerversicherung notwendig werden kann.

    Um in den Genuss einer Oldtimerversicherung zu kommen, müssen spezielle Richtlinien eingehalten werden. Dazu gehört unter anderem, dass die Erstzulassung des Oldtimers mindestens 25 Jahre zurückliegt. Zusätzlich muss sich der Oldtimer im Originalzustand befinden und darüber hinaus gut erhalten sein. Der zweite Punkt, den es zu beachten gilt, ist, dass der Oldtimer im Jahr nicht mehr als 8000 Kilometer gefahren werden darf. Es sollte also noch ein Alltagsfahrzeug vorhanden sein. Der dritte Punkt der erfüllt werden muss, ist, dass der Wagen in einer Garage steht und nicht von Personen gefahren wird, die unter 25 Jahre alt sind.

    Es ist möglich in einer Oldtimerversicherung neben der Kfz-Haftpflicht auch Versicherungsschutz für Kasko- und Teilkaskoschäden zu vereinbaren. Die Kaskoversicherung berücksichtigt den besonderen Wert des Oldtimers im Schadensfall.

    Um eine Oldtimerversicherung abschließen zu können sollten verschiedene Papiere vorhanden sein. Darunter die Versicherungsrechnungskopie des Alltagsfahrzeuges, eine Kopie des Wertgutachtens, welches den Marktwert des Oldtimers durch einen Experten bescheinigt, die Fahrzeugbriefe der zu versichernden Fahrzeuge sowie Fotos des Oldtimers.

    Ein solches Auto zu fahren, ein solches Hobby zu haben ist an sich schon ein sehr teures Vergnügen. Deswegen lohnt immer der Vergleich zwischen den verschiedenen Oldtimerversicherungen. Durch ein optimales Preis Leistungsverhältnis kann hier eine Menge Geld gespart werden.